Ratgeber für Eigentümer
Unterlagen für den Hausverkauf: die vollständige Checkliste
Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe, warum sich ein Verkauf zieht oder kurz vor dem Notartermin scheitert. Diese Seite listet auf, was Sie brauchen, wo Sie es bekommen und womit Sie rechnen sollten.
Die Pflichtdokumente – ohne die geht nichts
Grundbuchauszug: Er weist aus, wem die Immobilie gehört und welche Lasten in Abteilung II und III eingetragen sind. Bekommen Sie beim Amtsgericht (Grundbuchamt), das für den Bezirk zuständig ist. Als Eigentümer haben Sie ein berechtigtes Interesse und damit Anspruch auf Einsicht.
Energieausweis: Muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und beim Vertragsabschluss übergeben werden. Fehlt er oder fehlen die Angaben im Inserat, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz mit Bußgeldrahmen bis 10.000 Euro.
Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte: Zeigt den Zuschnitt des Grundstücks und die Nachbargrenzen. Bekommen Sie beim Katasteramt.
Wohn- und Nutzflächenberechnung: Grundlage für die Preisbildung und für jedes Inserat. Eine falsche Flächenangabe ist ein klassischer Haftungsfall – im Zweifel neu aufmessen lassen, statt einen alten Wert zu übernehmen.
Was die Bank des Käufers zusätzlich sehen will
Keine Finanzierung ohne prüffähige Unterlagen. Banken verlangen in aller Regel Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten sowie die Baubeschreibung.
Dazu kommen Nachweise über Modernisierungen: Wann wurde das Dach gedeckt, die Heizung getauscht, die Elektrik erneuert? Rechnungen und Handwerkerbelege sind hier bares Geld wert, weil sie den Zustand belegen statt ihn zu behaupten.
Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan und ein Nachweis zur Erhaltungsrücklage hinzu. Diese Unterlagen bekommen Sie über die Hausverwaltung – fordern Sie sie früh an, manche Verwaltungen brauchen Wochen.
Die oft vergessenen Dokumente
Baulastenverzeichnis: Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis bei der Bauaufsicht. Eine übersehene Baulast – etwa ein Wegerecht für den Nachbarn – kann den Wert erheblich beeinflussen.
Erschließungsbeiträge: Noch offene Beiträge werden ein Käufer und dessen Bank interessieren. Auskunft gibt die Gemeinde.
Bei älteren Objekten mit gewerblicher Vornutzung: Auskunft aus dem Altlastenkataster. Bei bekannten Altlasten besteht Offenbarungspflicht – Verschweigen ist hier nicht nur unklug, sondern haftungsträchtig.
Bei vermieteten Objekten: aktuelle Mietverträge, Mieterliste, Nebenkostenabrechnungen und Nachweise zur Kaution.
Was fehlende Unterlagen tatsächlich kosten
Der direkte Schaden ist Zeit. Eine Bauakteneinsicht dauert je nach Behörde und Auslastung, ein Grundbuchauszug ist schneller zu bekommen. Wer erst nach der Einigung mit dem Käufer anfängt zu suchen, verliert Wochen.
Der indirekte Schaden ist größer. Ein Käufer, dessen Finanzierung sich zieht, wird nervös – und ein nervöser Käufer verhandelt nach oder springt ab. Wir haben es lieber, wenn das Paket vollständig ist, bevor das erste Inserat online geht.
Wenn wir Ihre Immobilie vermarkten, sagen wir Ihnen genau, was in Ihrem Fall nötig ist, und unterstützen bei der Beschaffung.
Häufige Fragen
Was Eigentümer uns dazu fragen
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Als Eigentümer haben Sie ein berechtigtes Interesse und damit Anspruch auf Einsicht beziehungsweise einen Auszug.
Was passiert, wenn Bauunterlagen fehlen?
In der Regel lassen sie sich über die Bauakteneinsicht bei der Bauaufsicht der Stadt beschaffen. Problematischer sind ungenehmigte Anbauten – die sollten vor der Vermarktung geklärt werden, weil sie sonst die Finanzierung des Käufers gefährden.
Muss ich die Wohnfläche neu berechnen lassen?
Wenn Zweifel an der überlieferten Angabe bestehen: ja. Eine falsche Flächenangabe im Kaufvertrag ist ein klassischer Haftungsfall, der Sie noch Jahre nach dem Verkauf einholen kann.
Wie lange dauert die Beschaffung insgesamt?
Das hängt stark von Behörde und Hausverwaltung ab. Planen Sie sicherheitshalber mehrere Wochen ein und beginnen Sie damit, bevor das erste Inserat online geht.
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
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