Ratgeber für Eigentümer
Energieausweis beim Verkauf in Salzgitter
Der Energieausweis ist beim Verkauf keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer ihn nicht rechtzeitig vorlegt oder die Pflichtangaben im Inserat vergisst, riskiert ein Bußgeld – und zwar unabhängig davon, ob der Käufer sich beschwert.
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Nach dem Gebäudeenergiegesetz brauchen Sie einen Energieausweis, wenn Sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen. Er muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und beim Vertragsabschluss übergeben werden.
Ausnahmen gibt es unter anderem für kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche und – unter Voraussetzungen – für Baudenkmäler. Ob Ihr Objekt darunter fällt, klären wir vor der Vermarktung.
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum: Ein abgelaufener Ausweis ist rechtlich kein Ausweis.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, hängt aber vom Heizverhalten der Bewohner ab – ein sparsamer Vorbesitzer lässt das Haus besser aussehen, als es ist.
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Bauteile. Er ist aufwendiger und teurer, dafür objektiv und für Käufer aussagekräftiger.
Frei wählen dürfen Sie nicht immer. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl.
Unsere Erfahrung: Bei energetisch gut dastehenden Objekten lohnt sich der Bedarfsausweis auch dann, wenn er nicht Pflicht ist – er belegt die Qualität, statt sie nur zu behaupten.
Pflichtangaben im Inserat
Sobald ein Energieausweis vorliegt, müssen bestimmte Angaben in jede kommerzielle Immobilienanzeige. Dazu zählen die Art des Ausweises, der Energiebedarfs- beziehungsweise Energieverbrauchskennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse.
Fehlen diese Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Gebäudeenergiegesetz sind dafür Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Zusätzlich sind Abmahnungen durch Wettbewerber möglich.
Wenn wir Ihre Immobilie vermarkten, übernehmen wir diese Angaben und die Verantwortung für ihre korrekte Darstellung im Exposé und in den Portalen.
Was ein schlechter Energieausweis für den Preis bedeutet
Eine schwache Energieeffizienzklasse macht ein Haus nicht unverkäuflich. Sie verschiebt aber die Käufergruppe – weg von Menschen, die einziehen und nichts anfassen wollen, hin zu solchen, die ohnehin sanieren.
Diese Käufer kalkulieren die Sanierungskosten in ihr Gebot ein. Das ist legitim, und ein realistischer Startpreis nimmt der Verhandlung genau diesen Hebel.
Umgekehrt gilt: Wer kurz vor dem Verkauf noch die Heizung tauscht, holt die Investition selten vollständig herein. Ob sich einzelne Maßnahmen lohnen, besprechen wir beim Ortstermin – ergebnisoffen.
Wir stellen keine Energieausweise selbst aus. Wir sagen Ihnen, welche Variante Sie brauchen, und unterstützen bei der Beschaffung über qualifizierte Aussteller.
Häufige Fragen
Was Eigentümer uns dazu fragen
Wer braucht keinen Energieausweis?
Unter anderem Eigentümer kleiner Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Eigentümer von Baudenkmälern. Auch wer weder verkauft noch vermietet, braucht keinen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist ein neuer erforderlich, sobald Sie verkaufen oder vermieten.
Was passiert, wenn die Angaben im Inserat fehlen?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz, für die Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vorgesehen sind. Zusätzlich sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich.
Stellen Sie Energieausweise aus?
Nein. Wir sagen Ihnen, welche Variante Sie in Ihrem Fall benötigen, und unterstützen bei der Beschaffung über qualifizierte Aussteller.
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Wie viel ist Ihre Immobilie wert?
Wir bewerten Ihre Immobilie in Salzgitter und Umgebung – kostenlos und unverbindlich. Das Erstgespräch führen wir persönlich, ohne Verpflichtung.