Merkel Immobilien
Mehrfamilienhaus in Kissenbrück

Bewertung

Was Ihre Immobilie wirklich wert ist

Gutachterliche Einschätzung auf Basis tatsächlich beurkundeter Kaufpreise aus Salzgitter und Umgebung.

Die Datengrundlage

Echte Kaufpreise statt Online-Schätzwert

Kostenlose Online-Rechner arbeiten mit Durchschnittswerten und kennen weder den Zustand Ihres Daches noch den Zuschnitt Ihres Grundstücks. Sie liefern eine Hausnummer, keinen belastbaren Preis.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte führt dagegen die Kaufpreissammlung der Region: jeden beurkundeten Verkauf, mit Lage, Größe und Zustand. Aus diesen Daten werden die Bodenrichtwerte abgeleitet.

Ulrich Merkel ist ehrenamtlicher Gutachter dieses Ausschusses für Braunschweig-Wolfsburg. Diese Perspektive fließt in jede Einschätzung ein, die wir Ihnen geben.

Reihenendhaus in Salzgitter-Gebhardshagen

Was den Wert bestimmt

Diese Faktoren sehen wir uns an

Zwei äußerlich ähnliche Häuser in derselben Straße können sich im Wert deutlich unterscheiden. Entscheidend ist die Summe der Details.

  • 01Lage: Stadtteil, Mikrolage, Verkehrsanbindung, Umfeld
  • 02Grundstück: Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung
  • 03Gebäude: Baujahr, Bauweise, Wohnfläche, Zimmeraufteilung
  • 04Zustand: Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Elektrik, Sanierungsstau
  • 05Energetischer Zustand und Energieausweis
  • 06Rechtliches: Grundbuchlasten, Wegerechte, Erbbaurecht, bestehende Mietverträge

Ablauf

In vier Schritten zur Einschätzung

01

Kontakt

Sie rufen an oder schreiben uns – mit ein paar Eckdaten zu Ihrer Immobilie.

02

Ortstermin

Wir sehen uns das Objekt persönlich an. Ohne Ortstermin gibt es keinen seriösen Wert.

03

Auswertung

Wir gleichen Ihr Objekt mit realen Vergleichsverkäufen aus der Region ab.

04

Gespräch

Sie erhalten die Einschätzung und wir besprechen, was sie für Ihre Pläne bedeutet.

Die drei Bewertungsverfahren – und wann welches gilt

In der Immobilienbewertung gibt es drei anerkannte Verfahren, geregelt in der Immobilienwertermittlungsverordnung. Welches passt, hängt vom Objekt ab – nicht von der Vorliebe des Bewerters.

Das Vergleichswertverfahren ist der Maßstab bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Es vergleicht Ihr Objekt mit tatsächlich verkauften, ähnlichen Immobilien. Es ist das aussagekräftigste Verfahren – vorausgesetzt, es liegen genügend echte Vergleichsfälle vor. Genau daran scheitern automatische Rechner in kleineren Ortsteilen regelmäßig.

Das Ertragswertverfahren gilt bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern. Hier zählt nicht, wie sich das Haus bewohnt, sondern was es abwirft: nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer.

Das Sachwertverfahren tritt ein, wenn Vergleichsfälle fehlen – etwa bei besonderen Objekten wie einem umgebauten Hof in Immendorf. Es rechnet vom Herstellungswert des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung zuzüglich Bodenwert und gleicht das Ergebnis über den Sachwertfaktor an den Markt an.

In der Praxis rechnen wir häufig mehrgleisig. Wenn zwei Verfahren weit auseinander liegen, ist das kein Makel, sondern ein Hinweis – meist auf eine Besonderheit, die man kennen muss, bevor man vermarktet.

Warum Online-Rechner systematisch danebenliegen

Ein Online-Rechner kennt Ihre Adresse, Ihre Quadratmeter und Ihr Baujahr. Er kennt nicht Ihr Dach, Ihre Heizung, den Grundriss, die Feuchtigkeit im Keller oder die Tatsache, dass die Hauptstraße auf Ihrer Straßenseite deutlich lauter ist.

Schwerer wiegt die Datengrundlage. Die meisten Rechner speisen sich aus Angebotspreisen aus Portalen – also aus dem, was Verkäufer fordern. Was am Ende beurkundet wird, ist regelmäßig ein anderer Betrag. Der Gutachterausschuss arbeitet dagegen mit der Kaufpreissammlung: jedem tatsächlich beurkundeten Verkauf.

Dazu kommt ein Punkt, über den selten gesprochen wird: Viele kostenlose Online-Bewertungen sind Werkzeuge zur Adressgewinnung. Ihre Daten werden an Makler weiterverkauft, die Sie danach anrufen. Der ausgewiesene Wert ist dabei oft bewusst freundlich gerechnet – ein zu niedriger Wert erzeugt keine Anfrage.

Uns ist der umgekehrte Weg lieber: Sie rufen an, wir kommen vorbei, Sie bekommen eine Zahl mit Begründung. Was Sie damit machen, entscheiden Sie.

Bodenrichtwert, Verkehrswert, Marktwert – die Begriffe sauber getrennt

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter Bodenfläche für eine Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet und veröffentlicht. Er beschreibt den Boden – nicht Ihr Gebäude. Ihn mit der Grundstücksfläche zu multiplizieren ergibt keinen Immobilienwert.

Verkehrswert und Marktwert sind nach § 194 BauGB dasselbe: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre – ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er ist eine begründete Schätzung, kein feststehender Betrag.

Der erzielte Kaufpreis kann davon abweichen, nach oben wie nach unten. Zwei ernsthafte Interessenten treiben den Preis; ein Verkauf unter Zeitdruck drückt ihn. Genau deshalb ist die Vermarktung nicht die Kür nach der Bewertung, sondern der zweite Hebel auf den Preis.

Wann Sie ein förmliches Gutachten brauchen – und wann nicht

Für den normalen Verkauf brauchen Sie kein Gutachten. Eine begründete Maklereinschätzung reicht, um den Preis festzulegen und in die Vermarktung zu gehen.

Ein förmliches Verkehrswertgutachten brauchen Sie, wenn ein Dritter die Zahl akzeptieren muss: bei Gericht, gegenüber dem Finanzamt, in einer streitigen Erbauseinandersetzung oder bei einer Scheidung, in der keine Einigung gelingt. Solche Gutachten erstellt der Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – sie sind kostenpflichtig und aufwendiger.

Wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, was Sie in Ihrer Situation brauchen. Wenn ein Gutachten der richtige Weg ist, empfehlen wir Ihnen das – auch dann, wenn für uns dabei kein Auftrag herausspringt.

Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Was kostet eine Immobilienbewertung bei Ihnen?

Die Ersteinschätzung im Rahmen des Erstgesprächs ist kostenlos und unverbindlich, einschließlich Ortstermin. Eine Verpflichtung, uns anschließend zu beauftragen, entsteht daraus nicht.

Wie lange dauert eine Bewertung?

Der Ortstermin dauert je nach Objekt etwa ein bis zwei Stunden. Die begründete Einschätzung erhalten Sie im Anschluss, sobald wir die Vergleichsfälle ausgewertet und die Unterlagen gesichtet haben.

Welche Unterlagen sollte ich zur Bewertung bereithalten?

Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis – wir sagen Ihnen, wie Sie es beschaffen.

Ist Ihre Bewertung ein Verkehrswertgutachten?

Nein. Unsere Einschätzung im Rahmen der Maklertätigkeit ist kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Für Gericht, Finanzamt oder eine streitige Erbauseinandersetzung ist der Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter Sachverständiger zuständig.

Wird mein Grundstückswert einfach über den Bodenrichtwert berechnet?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter für eine ganze Zone und beschreibt nur den Boden. Zuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung und vor allem das Gebäude selbst gehen gesondert in die Bewertung ein.

Hinweis zur Abgrenzung: Die kostenlose Ersteinschätzung im Rahmen unserer Maklertätigkeit ist kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Ein förmliches Gutachten, wie es Gerichte, Finanzämter oder Erbengemeinschaften verlangen, erstellt der Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter Sachverständiger. Wir sagen Ihnen im Gespräch offen, welche der beiden Varianten Sie in Ihrer Situation tatsächlich brauchen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ein Anruf genügt. Wir sehen uns Ihre Immobilie an und sagen Ihnen, was sie im aktuellen Markt in Salzgitter realistisch bringt.

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