Merkel Immobilien

Ratgeber für Eigentümer

Immobilie ohne Makler verkaufen

Sie können Ihre Immobilie selbst verkaufen – das ist völlig legitim, und wir sagen Ihnen ehrlich, was dabei auf Sie zukommt. Diese Seite ist kein Verkaufstext für unsere Dienstleistung, sondern eine Aufstellung dessen, was ein Privatverkauf tatsächlich bedeutet.

Was Sie selbst übernehmen

Ein Privatverkauf ist keine Nebentätigkeit für ein Wochenende. Sie übernehmen die Preisfindung, die Beschaffung aller Unterlagen, die Erstellung von Fotos und Exposé, die Schaltung und Pflege der Inserate, die Beantwortung aller Anfragen, die Terminierung und Durchführung der Besichtigungen, die Prüfung der Bonität von Interessenten, die Verhandlung, die Abstimmung mit dem Notar und die Übergabe.

Der zeitaufwendigste Punkt sind fast immer die Anfragen. Auf ein marktgängig bepreistes Objekt melden sich viele Menschen – darunter Interessenten ohne Finanzierung, Besichtigungstouristen und Makler in eigener Sache. Jede Anfrage kostet Sie Zeit.

Der zweite Punkt sind die Termine. Besichtigungen finden abends und am Wochenende statt, oft mehrfach mit denselben Interessenten. Wer berufstätig ist und nicht am Ort wohnt, unterschätzt das regelmäßig.

Die vier häufigsten Fehler beim Privatverkauf

Erstens der Preis. Ohne Zugang zu tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen bleibt nur der Blick in Portale – und dort stehen Angebotspreise, nicht Verkaufspreise. Der Unterschied zwischen beidem ist genau der Betrag, um den sich Privatverkäufer verschätzen.

Zweitens die Haftung. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wer einen bekannten Feuchtigkeitsschaden nicht erwähnt, haftet – auch Jahre später. Was Sie wissen, gehört dokumentiert in den Vertrag.

Drittens die Pflichtangaben. Fehlende Energieausweis-Angaben im Inserat sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldrahmen bis 10.000 Euro.

Viertens die Verhandlung. Wer emotional an einem Haus hängt, verhandelt schlechter. Das ist keine Schwäche, sondern menschlich – aber es kostet.

Wann sich ein Makler rechnet – und wann nicht

Ein Makler rechnet sich nicht immer. Wenn Sie bereits einen konkreten Käufer haben, sich über den Preis einig sind und beide Seiten die Abwicklung überblicken, brauchen Sie uns für diesen Verkauf nicht. Das sagen wir Ihnen auch so.

Er rechnet sich in aller Regel dann, wenn der Preis unklar ist, das Objekt Besonderheiten hat, Sie nicht vor Ort wohnen, mehrere Eigentümer beteiligt sind, das Objekt vermietet ist oder Sie schlicht die Zeit nicht haben.

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen an Verbraucher die gesetzliche Teilung der Maklerkosten: Der Käufer trägt höchstens den gleichen Anteil wie der Verkäufer.

Der Mittelweg: Bewertung ja, Vermarktung selbst

Viele Eigentümer, die selbst verkaufen wollen, kommen für einen Punkt zu uns: die Einschätzung. Das Erstgespräch mit Ortstermin ist kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn Sie danach allein weitermachen.

Uns ist wichtig, dass Sie sich nicht unter Wert verkaufen. Wenn wir Ihnen dabei helfen und Sie beauftragen uns nicht: in Ordnung. Wenn Sie in ein paar Monaten merken, dass es allein doch nicht läuft, melden Sie sich – auch das kommt vor, und es ist kein Grund für ein „Wir haben es ja gesagt".

Was wir nicht tun: Sie zu einem Alleinauftrag drängen, den Sie nicht wollen. Verkaufsdruck gehört nicht zu unserer Arbeitsweise.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu fragen

Darf ich meine Immobilie selbst verkaufen?

Ja, uneingeschränkt. Für den Verkauf einer eigenen Immobilie brauchen Sie keine Erlaubnis. Sie tragen dann allerdings selbst die Verantwortung für Pflichtangaben, Unterlagen und Aufklärung über bekannte Mängel.

Bewerten Sie auch, wenn ich ohne Makler verkaufen will?

Ja. Das Erstgespräch mit Ortstermin ist kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn Sie anschließend selbst vermarkten.

Wer trägt die Maklerkosten beim Verkauf?

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, gilt seit Dezember 2020 die gesetzliche Teilung: Der Käufer trägt höchstens den gleichen Anteil wie der Verkäufer. Die Höhe halten wir vorab schriftlich fest.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Wir bewerten Ihre Immobilie in Salzgitter und Umgebung – kostenlos und unverbindlich. Das Erstgespräch führen wir persönlich, ohne Verpflichtung.