Ratgeber für Eigentümer
Immobilie bei Trennung und Scheidung
Wenn eine Ehe endet, ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Streitpunkt und gleichzeitig der größte Vermögenswert. Wir arbeiten in solchen Fällen bewusst neutral – für beide Seiten, mit einer Wertgrundlage, die beide nachvollziehen können.
Die vier üblichen Wege
Der erste Weg ist der gemeinsame Verkauf. Die Immobilie wird veräußert, Verbindlichkeiten werden abgelöst, der Überschuss wird geteilt. Das ist meist der klarste Schnitt – und wirtschaftlich häufig der beste.
Der zweite Weg ist die Auszahlung: Ein Partner übernimmt den Anteil des anderen. Das setzt zweierlei voraus – eine Einigung über den Wert und eine Bank, die den übernehmenden Partner allein finanziert. Der zweite Punkt scheitert häufiger als der erste.
Der dritte Weg ist, die Immobilie zunächst zu behalten, etwa bis Kinder mit der Schule fertig sind, und sie gemeinsam zu vermieten. Das erfordert allerdings eine funktionierende Gesprächsbasis über Jahre.
Der vierte Weg ist die Teilungsversteigerung, wenn sich niemand einigt. Sie führt fast immer zu einem Erlös unter Marktwert und verursacht zusätzliche Kosten. Sie ist ein letztes Mittel, kein Verhandlungsziel.
Warum eine neutrale Wertermittlung so viel löst
In Trennungssituationen liegt die Wertvorstellung der Beteiligten regelmäßig weit auseinander – nicht aus Böswilligkeit, sondern weil beide unterschiedliche Interessen haben. Wer auszahlen soll, sieht das Haus günstiger. Wer ausgezahlt wird, teurer.
Eine begründete, nachvollziehbare Einschätzung nimmt dieser Diskussion die Grundlage. Nicht weil die Zahl unumstößlich wäre, sondern weil sie erklärbar ist: mit Vergleichsfällen und tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen aus der Region.
Wir treten dabei nicht für eine Seite an. Wenn beide Beteiligten uns beauftragen, arbeiten wir für beide. Wenn nur eine Seite uns beauftragt, sagen wir das offen.
Für ein förmliches Gutachten – etwa wenn es im Verfahren vor Gericht verwendet werden soll – ist der Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter Sachverständiger zuständig. Unsere Maklereinschätzung ersetzt das nicht.
Kredit, Grundschuld und wer zahlt bis zum Verkauf
Ein gemeinsamer Immobilienkredit endet nicht mit der Trennung. Beide Partner haften in der Regel weiter gesamtschuldnerisch – die Bank interessiert das Familiengericht nicht.
Wird die Immobilie verkauft, wird der Kredit abgelöst. Läuft die Zinsbindung noch, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diesen Betrag sollten Sie kennen, bevor Sie sich auf einen Weg festlegen – fragen Sie ihn schriftlich bei Ihrer Bank ab.
Bei einer Übernahme durch einen Partner muss der andere aus der Haftung entlassen werden. Das entscheidet allein die Bank; eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten bindet sie nicht.
Verkauf mit Rücksicht auf alle Beteiligten
Praktisch heißt das: klare Absprachen, wer bei Besichtigungen anwesend ist, wie kommuniziert wird und wie mit Kindern im Haus umgegangen wird. Wir organisieren die Termine so, dass Begegnungen vermieden werden können, wenn das gewünscht ist.
Nach außen ist ein solcher Verkauf ein Verkauf wie jeder andere. Es gibt keinen Grund, Interessenten den Anlass mitzuteilen – im Gegenteil: Wer weiß, dass verkauft werden muss, verhandelt härter.
Für die rechtliche Seite – Zugewinnausgleich, Nutzungsentschädigung, Trennungsvereinbarung – ziehen Sie bitte anwaltlichen Rat hinzu. Wir kümmern uns um die Immobilie.
Häufige Fragen
Was Eigentümer uns dazu fragen
Kann ein Partner allein verkaufen?
Nein, wenn beide im Grundbuch stehen. Dann ist eine Veräußerung nur gemeinsam möglich. Steht nur ein Partner im Grundbuch, kann bei Ehegatten dennoch eine Zustimmungspflicht nach § 1365 BGB bestehen, wenn die Immobilie im Wesentlichen das gesamte Vermögen ausmacht.
Arbeiten Sie für beide Seiten?
Ja, wenn beide Beteiligten das wünschen. Eine gemeinsame, nachvollziehbare Wertgrundlage ist in Trennungsfällen oft der Punkt, an dem eine Einigung überhaupt möglich wird.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft erzwingen kann, wenn keine Einigung zustande kommt. Der Erlös liegt in der Praxis meist unter dem, was ein freihändiger Verkauf gebracht hätte.
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Wie viel ist Ihre Immobilie wert?
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