
Seniorenservice
Wenn das Haus zu groß geworden ist
Altersgerechte Begleitung für Eigentümer, die sich verkleinern, übergeben oder umziehen möchten – in dem Tempo, das für Sie passt.
Warum wir uns dafür Zeit nehmen
Ein Haus zu verkaufen, in dem man 40 Jahre gelebt hat, ist keine Transaktion
Viele unserer Kunden haben ihr Haus selbst gebaut, Kinder darin großgezogen und hängen an jedem Raum. Wenn Treppen zum Problem werden oder das Grundstück zu viel Arbeit macht, steht eine Entscheidung an, die nicht nur mit Zahlen zu tun hat.
Für diese Gespräche nehmen wir uns mehr Zeit. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, erklären jeden Schritt in Ruhe und so oft, wie Sie möchten. Auf Wunsch sind Ihre Kinder oder eine Vertrauensperson dabei.
Es gibt bei uns keinen Termindruck und keine Unterschrift beim ersten Besuch. Wenn Sie nach dem Gespräch entscheiden, doch noch zu bleiben, ist das ein vollkommen richtiges Ergebnis.

Konkret
Wobei wir unterstützen
- 01Ruhige Beratung zu Hause, mit so vielen Terminen wie nötig
- 02Einschätzung, was Ihre Immobilie im heutigen Markt wert ist
- 03Gespräche gemeinsam mit Kindern oder einer Vertrauensperson
- 04Begleitung beim Verkauf – von den Unterlagen bis zum Notartermin
- 05Unterstützung bei der Suche nach einer kleineren, altersgerechten Wohnung
- 06Regelmäßiger Austausch, auch nach dem Verkauf
Verkaufen und wohnen bleiben – die Varianten
Nicht jeder Verkauf bedeutet Auszug. Es gibt Wege, die Immobilie zu Geld zu machen und im Haus zu bleiben – jeder mit eigenen Vor- und Nachteilen.
Beim Verkauf mit Nießbrauch behalten Sie das umfassende Nutzungsrecht, dürfen also weiter wohnen und sogar vermieten. Beim Verkauf mit Wohnrecht dürfen Sie selbst wohnen bleiben. Beides wird im Grundbuch eingetragen und mindert den Kaufpreis, weil der Käufer die Immobilie zunächst nicht nutzen kann.
Die Leibrente zahlt statt einer Summe eine monatliche Rente auf Lebenszeit. Sie klingt attraktiv, ist aber eine Wette auf die Lebenserwartung und hängt entscheidend von der Bonität des Käufers ab – deshalb gehört sie zwingend gut abgesichert in den Vertrag.
Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation ab – auch steuerlich und erbrechtlich. Wir stellen Ihnen die Wege dar; die verbindliche Beratung gehört zu Ihrer Steuerberatung und Ihrem Notariat.
Wenn eine Betreuung oder Vollmacht im Spiel ist
Verkauft ein Bevollmächtigter, muss die Vollmacht dies decken und in der Form vorliegen, die das Grundbuchamt akzeptiert – in aller Regel notariell beglaubigt. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht für die Eigentumsumschreibung nicht.
Steht der Eigentümer unter rechtlicher Betreuung, braucht der Verkauf regelmäßig die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das dauert und sollte früh angestoßen werden, nicht erst, wenn ein Käufer wartet.
Wir klären diese Punkte am Anfang. Nichts ist unangenehmer, als einer Familie mitzuteilen, dass der gefundene Käufer noch Monate warten muss.
Wir nehmen uns die Zeit, die es braucht
Ein Haus, in dem vierzig Jahre gelebt wurde, verkauft man nicht an einem Nachmittag. Es hängen Erinnerungen daran, oft auch Zweifel, ob es der richtige Schritt ist.
Wir setzen niemanden unter Druck. Wenn Sie nach dem Gespräch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie noch nicht verkaufen wollen, ist das ein legitimes Ergebnis. Das Erstgespräch war trotzdem kostenlos.
Auf Wunsch beziehen wir Ihre Kinder oder eine Vertrauensperson ein. Viele Familien schätzen es, wenn alle denselben Informationsstand haben.
Häufige Fragen
Was uns dazu gefragt wird
Kann ich verkaufen und trotzdem im Haus wohnen bleiben?
Ja, über einen Verkauf mit eingetragenem Wohnrecht oder Nießbrauch. Beides wird im Grundbuch gesichert und mindert den Kaufpreis entsprechend, weil der Käufer die Immobilie zunächst nicht selbst nutzen kann.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?
Das Wohnrecht erlaubt Ihnen, selbst in der Immobilie zu wohnen. Der Nießbrauch geht weiter: Er umfasst auch die Nutzung der Erträge, Sie dürften die Immobilie also vermieten.
Braucht ein Verkauf mit Vollmacht eine besondere Form?
Für die Eigentumsumschreibung verlangt das Grundbuchamt in aller Regel eine notariell beglaubigte Vollmacht. Bei bestehender rechtlicher Betreuung ist zudem meist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
Am einfachsten telefonisch
Rufen Sie uns einfach an
Kein Formular nötig. Ein Anruf genügt, und wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause.